Anbieter energiesparender Aufzugsanlagen weisen darauf hin, dass mit der zunehmenden Urbanisierung auch die Nutzung von Aufzügen im Alltag immer häufiger wird und deren hoher Energieverbrauch zu einem nicht zu ignorierenden Problem geworden ist. Doch welche Art von Aufzug kann als „energiesparender Aufzug“ bezeichnet werden? Offensichtlich trifft dies nicht auf alle Aufzüge mit Energiesparpotenzial zu. Derzeit gibt es keine einheitliche nationale Norm für den Begriff „energiesparender Aufzug“. Einige Aufzugsexperten und Branchenkenner sind der Ansicht, dass „energiesparende Aufzüge“ im Allgemeinen die folgenden acht Bedingungen erfüllen müssen:
1) Der Stromverbrauch von Aufzügen muss im Vergleich zu herkömmlichen Aufzügen um mehr als 30 % gesenkt werden.
2) Das Steuerungssystem muss mikrocomputergesteuert sein;
3) Muss über erweiterbare Funktionalität verfügen;
4) Muss der neuesten chinesischen nationalen Aufzugsnorm GB 758822003 entsprechen;
5) Im Falle eines Stromausfalls kann die Rettung durchgeführt werden, ohne den Computerraum aufsuchen zu müssen.
6) Es muss sich um einen Aufzug mit kleinem Maschinenraum oder einen maschinenraumlosen Aufzug handeln. Denn energiesparende Aufzüge müssen nicht nur selbst Energie sparen, sondern auch die Baukosten senken. Aufzüge mit kleinem Maschinenraum können Planungszeit, Bauzeit und Baukosten reduzieren, während maschinenraumlose Aufzüge noch mehr einsparen.
7) Energiesparende Aufzüge zeichnen sich außerdem durch geringe Wartungskosten und einfache Wartung aus;
8) Energiesparende Aufzüge verfügen über ausgereifte Technologie und Schutzrechte des geistigen Eigentums;
































